AGB

Allgemeine Geschäftsb Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln die Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen, die vorformuliert sind und in den
jeweiligen Vertrag integriert werden. Für alle Dienstleistungen, Angebote und sonstigen Leistungen
im Bereich Entrümpelungen, Wohnungs- und Haushaltsauflösungen, Betriebs- und
Gewerbeauflösungen, Verwertungen sowie Nachlassankäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen der

Firma Rümpelprofi24 Willi-Schertle-Ring 16, 76467 Bietigheim.

Mit der Beauftragung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen AGB.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen werden hiermit
ausdrücklich abgelehnt.

1. Allgemeine Hinweise

Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die Firma Rümpelprofi24 ist an das Angebot für
60 Tage ab Datum gebunden, sofern im schriftlichen Angebot keine andere Frist angegeben ist. Der
Vertrag kommt durch gegenseitige Willenserklärung von Auftraggeber und Auftragnehmer zustande.
Bei Entrümpelungen, Haushalts- oder Geschäftsauflösungen sowie anderen Dienstleistungen sind alle
in den Räumen befindlichen Werte und Gegenstände vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu
sichern.

Mit Beginn der Arbeiten gehen alle Gegenstände im Auftragsobjekt in das Eigentum von
Rümpelprofi24 über. Die weitere Verwertung liegt bei uns. Falls nach Vertragsabschluss Änderungen
am Vertragsgegenstand vorgenommen werden, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend
anzupassen, insbesondere wenn Wertgegenstände entgegen der Vereinbarung entfernt, verändert,
ausgetauscht oder zerstört wurden. Gegenstände, die im Objekt verbleiben sollen, sind schriftlich in
der Auftragsbestätigung aufzuführen; andernfalls übernehmen wir keine Haftung, falls diese entsorgt
werden.

2. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert bei Auftragserteilung, Eigentümer der Gegenstände zu sein oder die
volle Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung zu besitzen. Wir handeln im Namen des
Auftraggebers und haften nicht für Schadensersatzansprüche Dritter bei falschen Angaben zum
Eigentum.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor Beginn der Arbeiten über gefährliche Stoffe, Abfälle,
Flüssigkeiten oder andere gesundheitsgefährdende Materialien im Objekt zu informieren. Falls sich
während der Arbeiten herausstellt, dass sich gefährliche Abfälle (wie Asbest, Farben, Lösungsmittel,
Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette etc.) im Objekt befinden, gehen diese nicht in unser Eigentum über.
Der Auftraggeber ist dann selbst für eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung
verantwortlich.

3. Leistungsumfang, Termine, Leistungszeit und Haftungsausschluss

Die Firma Rümpelprofi24 gewährleistet bei allen beauftragten Leistungen eine sorgfältige und
fachgerechte Ausführung der Arbeiten sowie ein besenreines Verlassen des Objekts.

Beim Entfernen von Bodenbelägen weisen wir darauf hin, dass gelegentlich noch Klebereste auf dem
Untergrund verbleiben können. Die Entfernung dieser Klebereste ist im Angebot nicht enthalten.
Sollten bei der Entrümpelung Mängel oder Beanstandungen auftreten, ist der Auftraggeber
verpflichtet, diese unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen. In diesem Fall ist Rümpelprofi24
verpflichtet, berechtigte Mängel zu beheben.

Wird die Anzeigepflicht vom Auftraggeber verletzt, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Falls die Beseitigung der Mängel durch Rümpelprofi24 nicht gelingt, kann der Kunde eine
Herabsetzung der vereinbarten Vergütung verlangen.

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche
wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss
oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Rümpelprofi24 als auch gegen deren Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gültig.

Eine Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Für Wertgegenstände wie Geld, Urkunden,
Schmuck oder Ähnliches, die sich im Haushalt befinden, übernimmt Rümpelprofi24 keine Haftung, da
diese oft verdeckt verwahrt werden und für den Auftragnehmer nicht sichtbar sind.

4. Schadenersatzansprüche

Die Leistungen gelten als ordnungsgemäß erbracht und vom Auftraggeber abgenommen, sofern
nicht unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche, nachvollziehbar begründete
Mängelanzeige erfolgt.

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht ausschließlich für nachweislich durch Rümpelprofi24
verursachte Schäden. Bloße Behauptungen reichen hierfür nicht aus. Pauschalierte
Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Etwaige Schäden oder Ansprüche müssen bei der Abnahme festgestellt und schriftlich gemeldet
werden. Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Für Gegenstände, die zur Entrümpelung,
Entsorgung oder Verwertung bestimmt sind, können nach Auftragserteilung keine
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

5. Mehrarbeit

Zusätzliche Arbeiten bedürfen einer ausdrücklichen Erweiterung des ursprünglichen Auftrags durch
den Auftraggeber. Diese Zusatzleistungen werden in einem gesonderten schriftlichen Angebot
festgehalten.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform – dies gilt auch für die
Änderung dieser Schriftformklausel.

6. Preise

Die Preisermittlung erfolgt auf Grundlage einer für den Kunden kostenlosen Besichtigung, eines
unverbindlichen Angebots oder einer Schätzung. Festpreise sowie Rabatte müssen gesondert
schriftlich vereinbart werden.

Auf vereinbarte Preise geben wir eine Preisbindung von 60 Tagen. Sollten sich zwischen Besichtigung
und Ausführung relevante Umstände ändern – etwa wenn besichtigte Gegenstände nicht mehr
vorhanden sind, sich die Wetterverhältnisse ändern oder Entsorgungskosten durch unsere Partner
steigen –, behalten wir uns das Recht vor, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.

Alle Angebotspreise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung / Zahlungsbedingungen / Aufbewahrungspflichten

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erteilter Auftragserteilung – gleichgültig ob
schriftlich oder mündlich – ist nur in Ausnahmefällen und ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung
von Rümpelprofi24 möglich. Dies gilt ebenso für Terminverschiebungen bereits vereinbarter
Ausführungstermine.

Für eine Stornierung oder kurzfristige Terminänderung fallen folgende Kosten an:
Bis 7 Tage vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 35 % der vereinbarten Vergütung
Bei späterem Rücktritt: 75 % der vereinbarten Vergütung

Rechnungen sind spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei
größeren Projekten behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Abschlagszahlungen entsprechend
dem Fortschritt der erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Wird die Zahlungsfrist nicht
eingehalten, gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche noch ausstehenden Leistungen –
sowohl für den aktuellen Auftrag als auch für andere Aufträge desselben Auftraggebers – einzustellen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen
aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Aufbewahrungsfristen:

  • Privatpersonen sind gemäß § 14b Abs. 1 UStG verpflichtet, die Rechnung mindestens zwei
    Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung
    ausgestellt wurde.
  • Unternehmer sind gemäß § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG verpflichtet, Rechnungen mindestens zehn
    Jahre lang aufzubewahren. Auch hier beginnt die Frist mit dem Schluss des Kalenderjahres der
    Rechnungsausstellung.

8. Entsorgung

Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben sowie öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern zusammen, um eine gesetzeskonforme und fachgerechte Entsorgung sowie
Mülltrennung sicherzustellen.

9. Vermittlung von Kundenwaren

Sofern wir in Ihrem Auftrag Ihre Gegenstände zum Verkauf anbieten, fällt eine Vermittlungsprovision
nur im Erfolgsfall an. Kommt es zu einem Verkauf durch einen von uns vermittelten Interessenten,
erheben wir die zuvor vertraglich vereinbarte Provision.

10. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Besichtigung nehmen wir – in Anwesenheit des Auftraggebers oder einer von ihm
beauftragten Person – Foto- und Videoaufnahmen der Räumlichkeiten zur Angebotsdokumentation
auf. Diese Aufnahmen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Mit der Angebotsanfrage erklären Sie sich damit einverstanden, dass entsprechende Aufnahmen
gemacht werden dürfen. Sollten Sie dies nicht wünschen, müssen Sie uns vor Beginn der Besichtigung
ausdrücklich darüber informieren. Nach Beginn der Besichtigung sind Unterlassungsansprüche
ausgeschlossen.

Auch während der Durchführung von Aufträgen werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Da
hierbei keine persönlichen Gegenstände erkennbar sind, wird Ihr Persönlichkeitsrecht nicht verletzt.
Ein Anspruch auf Unterlassung ist daher ebenfalls ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Karlsruhe. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Klausel
wird durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt.

Stand 02.05.2025

Nach oben scrollen
Jetzt anrufen
Kontakt